Satzung und Netzordnung

Der Hitnet e. V. hat als ordentlicher Verein, der ins Aachener Vereinsregister eingetragen ist, natürlich eine Satzung (PDF).

Darüber hinaus gelten für alle Mitglieder (mit Netzanschluss) die Netzordnung und Ausführungsbestimmungen der RWTH in der jeweils aktuellen Fassung sowie die Hitnet-Netzordnung:

Netzordnung des HitNet e.V.

beschlossen durch den Vorstand am 26.07.2017.

Diese Netzordnung legt die Nutzungsbedingungen gemäß §6 Abs. 6 der Vereinssatzung verbindlich fest.

Das Netz des HitNet e.V. wird ausschliesslich zur Erfüllung der satzungsgemäßen Ziele betrieben. Ein Anspruch der Mitglieder auf Verfügbarkeit und Funktion des Netzes besteht nicht. Hitnet-Konten sind nicht übertragbar. Die Weitergabe des Netzzugangs und der Zugangsdaten, insbesondere an Untermieter, ist nicht zulässig.

In Kooperation mit dem Rechenzentrum der RWTH besteht Verbindung zum Netz der RWTH Aachen. Für alle hierüber verfügbaren Dienste gilt:

Jedes Mitglied erkennt die Netzordnung der RWTH Aachen sowie die Ausführungsbestimmungen hierzu in ihrer jeweils aktuellen Fassung als für sich verbindlich an und verpflichtet sich, die darin enthaltenen Bestimmungen einzuhalten. Bei einem Verstoß dieser Netzordnung gegen die Netzordnung und Ausführungsbestimmungen der RWTH gehen letztere insoweit vor.