Es ergab sich das Freunde einen Bulli zur Hochzeit
geschenkt bekamen.
Diese haben sich nach sorgfältiger Erwägung der "Für" und "Wider"
gegen dieses Fahrzeug und für einen Verkauf entschieden.
Der Käufer (ein Freund) nahm das Objekt zu sich, reparierte und bastelte
am Bulli, so daß das gute Stück wieder neue TÜV und AU - Bescheinigungen
erhielt. Jetzt nur noch schnell ummelden und fertig!
Denkste - Das Straßenverkehrsamt Lev. und der Dschungel
von Vorschriften machten uns ganz schön zu schaffen.
Doch immer schön der Reihe nach:
Freitag morgen gegen 9.30 Uhr ins besagte Verkehrsamt. Im Gepäck:
Fahrzeugbrief, Versicherungskarte, Perso und den neuen Besitzer des
Bulli´s. Der Fahrzeugschein jedoch war der als letzten in den Brief
eingetragenen Halterin (auf die der Bulli noch zugelassen war) verlustig
gegangen. Schade!
So etwas kann passieren, dafür gibt es in der Regel Verlusterklärungen und
basta! Schließlich wollten wir den Bus ja ummelden, und hätten dann ja so
oder so einen neuen Fahrzeugschein bekommen.
Nicht so an diesem Tag, nicht in diesem Amt. Wir durften die
Verlusterklärung nicht ausfüllen, da wir den Schein ja auch nicht
verloren hatten; "Urkundenfälschung"! Der Vorbesitzer hatte keinen Verlust
erklärt, und auch sonst gab es keinerlei Beweis für die ordnungsgemäße
Übergabe dieses Bulli´ s. Der war ja schließlich einmal verschenkt, und
einmal unter Freunden verkauft worden.
Erschwerend hinzu kam, daß wir im Brief den Besitzer (Eigentümer) und in
den Schein den Halter des Fahrzeugs eintragen wollten.
Auch hier meint das Amt: NEIN!!!
Der Besitzer eines Fahrzeugs muss auch der Halter sein!?!
Je mehr wir versuchten die Situation zu erklären, desto verstrickter wurde
die Sache. Eine Richtigstellung der Noch-Halterin schlug fehl, weil diese
in Urlaub verweilte (Vier Wochen fährt man übrigens laut Amt nicht in
Urlaub...???) Eine telefonische Nachfrage bei der Zulassungsstelle der
Noch-Halterin in Hannover ergab keinerlei Hinweis auf den Verkauf des
Fahrzeugs.
Fortan wurde uns durch einen einfachen Klick im Computer der Verdacht des
Bulli-Klau´s unterstellt und eine weitere Bearbeitung ohne Beibringung
eines Kaufvertrags oder Verlusterklärung des Fahrzeugscheins durch den
Noch-Halter verweigert.
Bis heute frei von jeder Straftat sollten wir laut Amtswillen einen
Vertrag beibringen, den es bis jetzt noch nicht gegeben hat...!So was
könnte man natürlich auch als Aufforderung zu einer Straftat empfinden.
Uns wurde klar, hier gibt es nichts zu holen, es war auch schon 11.30 Uhr,
quasi kurz vor Feierabend, und keine Chance hier mit ordnungsgemäßen
Schildern das "Lokal" zu verlassen.
A pro pos Schilder; im guten Glauben hier und heute mal eben rein, alte
Schilder weg, neue Schilder her und raus, hatten wir natürlich die
Stadtsiegel unserer noch gültigen Schilder
aus Hannover bereits abgefriemelt.
Unsere freundliche Sachbearbeiterin auf die Problematik hingewiesen,
konnten wir gegen fette Bezahlung zwei neue Siegel erhaschen, die aus Lev.
stammten und nun auf hannoveranischen Schildern,
ohne gültige TÜV und AU - Plaketten, verweilen. Denn, auch wenn das Auto
die Untersuchung bestanden hat, Plaketten gibt es natürlich nur mit
Fahrzeugschein, den man uns ja nicht ausstellen wollte.
Jetzt noch `ne kleine Kontrolle von Freund und Helfer und der Knast ist
uns sicher!
Nach langem Hin und Her, viel Telefonieren, Faxen und Grübeln haben wir
über das Wochenende eine schriftliche Erklärung des Noch-Halters erhalten,
womit wir dann montags wieder mal das Amt aufsuchten.
Nach kurzen Diskussionen und weiteren Telefonaten bekamen wir aber doch,
wenn auch unerwartet ob dieser peinlichen Vorgeschichte unsere neuen
Schilder.
Wir danken dem zuständigen Straßenverkehrsamt für all die schönen Stunden
in ihrer Behörde. Auch der zusätzliche Verlust von etwa 35,- DM für
Telefon, Fax und extra Plaketten soll nicht unerwähnt bleiben.
Fazit: BEAMTENWILLKÜR KENNT KEINE GRENZEN!
ECHT PEINLICH! |